Die Finanzierung von Immobilien hat sich enorm verteuert, seit die Europäische Zentralbank im Kampf gegen die Inflation eine Zinserhöhungsrallye eingelegt hat. Reihenweise schlitterten Projektentwicklungsgesellschaften in die Insolvenz. Nun müssen auch die offenen Immobilienfonds (OIF) vermehrt Federn lassen: Einer Auswertung von Daten der Deutschen Bundesbank zufolge flossen im November 2023 erstmals seit 2017 in einem Monat mehr als eine halbe Milliarde Euro aus OIF ab. Schon in den drei Monaten zuvor zogen die Anleger unterm Strich mehr ab, als sie einzahlten. Hauptgrund dürfte die auf 0,6 Prozent abgeschmolzene Jahresrendite für 2023 sein.
Ob OIF nach zukünftigen Leitzinssenkungen wieder zu alter Beliebtheit zurückfinden werden, kann als ungewiss gelten: Seit diesem Jahr gibt es mit dem ELTIF 2.0 eine auch für Privatanleger attraktive Alternative, die ebenfalls Beteiligungen an Sachwerten wie Infrastruktur und Immobilien ermöglicht und nach Meinung von Marktbeobachtern den OIF viel Wasser abgraben könnte.
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Rund 270.000 Mini-Photovoltaikanlagen, sogenannte Steckersolargeräte, haben die Deutschen 2023 auf und an ihren privaten Balkonen in Betrieb genommen – laut dem Bundesverband Solarwirtschaft ist das eine Vervierfachung gegenüber dem Vorjahr. Die Versicherer haben auf den Boom reagiert und kürzlich erweiterte Musterbedingungen für Hausratversicherungen vorgestellt. Wer künftig eine daran orientierte Police abschließt, kann also nach Blitzeinschlägen, Überspannungs- und Hagelschäden oder Einbruchdiebstahl auf den Schutz vertrauen.
Alle anderen sollten ihren Versicherungsumfang prüfen (lassen) und die Anlage gegebenenfalls dem Versicherer melden. Bei Immobilienbesitzern greift je nach Installationsort die Wohngebäude- oder die Hausratversicherung. Nicht zu vergessen ist auch das Haftpflichtrisiko, etwa für den Fall, dass die Anlage vom Balkon herabstürzt oder einen folgenreichen Kurzschluss verursacht. Für größere Photovoltaikanlagen gibt es eigenständige, speziell auf den Bedarf zugeschnittene Versicherungspolicen.
Deutschland muss eine EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung in nationales Recht umsetzen, die insbesondere die Halter selbstfahrender Arbeitsmaschinen betrifft. Aufsitzrasenmäher, Gabelstapler, Landmaschinen, Schneeräumer und weitere bis 20 Stundenkilometer schnelle Vehikel sind hierzulande traditionell pauschal über die Haftpflichtpolice abgesichert. Zukünftig ist das nicht mehr ohne Weiteres möglich, denn vorgeschrieben sind dann Versicherungssummen auf einem Niveau, wie es für Autos üblich ist.
Für zahlreiche Halter der Maschinen bedeutet das laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (DGV) Mehrkosten. Immerhin wurden die Regelungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf noch entschärft: Zum einen wurde die vorgeschriebene Deckungssumme auf neun Millionen Euro reduziert, zum anderen die Frist für die Umstellung, die ursprünglich schon vor dem letzten Jahreswechsel enden sollte, bis 1. Januar 2025 verlängert. Wer dann noch ohne angepassten Versicherungsschutz unterwegs ist, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern sogar Freiheitsstrafen und den Einzug der Arbeitsmaschine.
Das renommierte Analysehaus Morgen & Morgen hat exemplarisch untersucht, wie sich ein Aktiensparplan und eine Rentenversicherung mit 80-prozentiger Beitragsgarantie in verschiedenen 30-Jahres-Szenarien auf das angesparte Vermögen auswirken. Fazit: Läuft es an den Börsen nicht gut, steht man mit einem Garantieprodukt deutlich besser da – während auf der anderen Seite die Rendite bei einem günstigen Verlauf kaum schmaler ausfällt als bei einem Aktiensparplan.
Das hypothetisch betrachtete Garantieprodukt weist eine Aktienquote von 65 Prozent auf. Damit würde es im Schnitt 4,8 Prozent Jahresrendite schaffen, 1,3 Prozentpunkte weniger als der Aktiensparplan. In den 10 Prozent der ungünstigsten Börsenverlaufsszenarien aber läge der Verlust mit dem Garantieprodukt bei nur 0,1 Prozent p. a., mit dem Aktiensparplan hingegen bei 2,8 Prozent. Akkumuliert würde das Einbußen von 2 versus 32 Prozent bedeuten. Noch mehr Federn würde man mit einem Aktiensparplan in den negativsten 5 Prozent der Szenarien lassen: Der Gesamtverlust beliefe sich dann im Schnitt auf 47 Prozent, während es bei der Rentenversicherung moderate 8 Prozent wären.
Das Kernargument für hohe Gebühren für ein aktives Fondsmanagement lautet: Nach Abzug der Kosten erhalten Anleger durch die Überperformance mehr raus als bei einem günstigen Fonds. Diese Rechnung geht allerdings selten auf, wie eine aktuelle Analyse von mehr als 33.000 Fonds-Historien durch einen Fondsdiscounter offenbart.
So konnte das teuerste Viertel der Fonds nur in einer von 39 Kategorien (Sektorfonds für Technologieaktien) mehr Rendite erzielen als das günstigste Viertel. Dieses ließ die kostspieligen Wettbewerber teils deutlich hinter sich. Bei Schwellenländer-Aktienfonds etwa kamen die günstigen Manager auf 40 Prozent Erfolgsquote, die hochpreisigen dagegen auf 10 Prozent. Definiert ist Erfolg hierbei als Outperformance gegenüber dem Durchschnitt der Indexfonds der jeweiligen Kategorie und eine Lebensdauer des Fonds von mehr als zehn Jahren. Auch in diesem Punkt gibt es signifikante Unterschiede zwischen den Kostensegmenten: Fonds mit hohen Gebühren verschwinden durchschnittlich viel früher wieder vom Markt.
Rechnerisch kommt es alle zwei Minuten zu einem Zusammenprall eines kaskoversicherten Autos mit einem Wildtier – in Summe ergibt das rund 265.000 Fälle für das Jahr 2022. Da die Reparaturkosten steigen, müssen die Versicherer immer höhere durchschnittliche Schadenssummen überweisen: Nach circa 3.300 Euro im Vorjahr standen 2022 knapp 3.600 Euro zu Buche. Verantwortlich dafür sind im Wesentlichen anziehende Preise für Karosserieteile, aber auch höhere Stundensätze der Kfz-Werkstätten. Die Gesamtaufwendungen beliefen sich bundesweit zuletzt auf rund 950 Millionen Euro.
Neben April und Mai sind die Monate Oktober bis Dezember besonders wildunfallträchtig. Die Versicherer empfehlen, bei einer drohenden Kollision im Zweifelsfall auf Ausweichmanöver zu verzichten, da der Zusammenprall mit einem entgegenkommenden Auto oder einem Baum größeres Gefahrenpotenzial berge. Wenn noch möglich, solle das Licht abgeblendet und langsam vorbeigefahren werden. Kommt es zu einer Kollision, sollten folgende Punkte beachtet werden: Unfallstelle sichern, Polizei rufen, Tier nicht anfassen, Fotos machen, Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen, Versicherer benachrichtigen (bevor das Auto repariert oder anderweitig verändert wird).
Finanzaufsicht setzt auf „Mystery Shopping“
17.08.2023
Bereits vor zwei Jahren hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Testkunden losgeschickt, um die Beratungsqualität in zwölf Banken zu prüfen. Nachdem die Ergebnisse ernüchternd bis verheerend ausfielen, wurden nun erneut geschulte „Mystery Shopper“ anonym zu Beratungsgesprächen geschickt, diesmal bei 16 Banken.
Auch bei diesen 100 Terminen wurden wieder „erhebliche Defizite“ in der Anlageberatung der Banken festgestellt, wie Christian Bock, Leiter der Abteilung Verbraucherschutz bei der BaFin, berichtet. Zwar fielen einige Banken auch mit „guter“ Beratungsarbeit auf, insgesamt ergebe sich jedoch ein „gemischtes Bild“.
Vor allem bei den Pflichtinformationen hapert es. Die darauf angesprochenen Geldinstitute haben Besserung gelobt und wollen ihre Prozesse optimieren. Ob den Worten Taten folgen, soll zukünftig mit weiteren, ausgedehnteren anonymen Testberatungen überprüft werden. Die BaFin steht ihrerseits unter Druck, da ihr mangelndes Engagement für den Verbraucherschutz vorgeworfen wird.
Das alltägliche Bezahlen mit Kryptowährungen ist bis heute ein Nischenthema. In erster Linie dürfte das auf die jederzeit möglichen Kurskapriolen von Bitcoin, Ether & Co. zurückzuführen sein, schließlich ist es nicht sehr praktikabel, wenn der Wert des Geldes innerhalb von Minuten deutlich zu- oder abnehmen kann.
Um die potenziellen Vorteile dieser Technologie allen Verbrauchern auf sichere Weise zugänglich zu machen, plant die EU-Kommission die Einführung eines digitalen Euro. Er soll on- und offline verfügbar sein und vor allem per Smartphone zum Einkaufen genutzt werden können. Eine Verzinsung soll verboten werden, zudem sind Guthabenobergrenzen pro Person vorgesehen, damit der digitale Euro nicht als Spekulationsobjekt und „Anti-Bitcoin“ missverstanden wird.
Im Oktober will der EU-Rat entscheiden, ob er den Startschuss für den Digital-Euro gibt – zunächst allerdings für eine Erprobungsphase, denn die geldpolitischen Mühlen mahlen bekanntlich langsam. Vor 2026 dürfte die neue Kryptowährung nicht bei den Bürgern ankommen.
2.133 Euro Eigenbeteiligung pro Monat mussten Pflegebedürftige Anfang 2022 durchschnittlich für einen Heimplatz aufbringen. Schon das stellt für Normalbürger angesichts einer durchschnittlichen (gesetzlichen) Rentenhöhe von weniger als 1.500 Euro vor Steuern eine enorme Belastung dar – ist jedoch noch nicht das Ende der Fahnenstange, wie aktuelle Berechnungen des Verbands der Ersatzkassen offenlegen. Wer zum 1. Juli dieses Jahres in stationäre Pflege ging, muss im bundesweiten Schnitt 2.548 Euro monatlich zuzahlen. Hauptgründe sind eine bessere Entlohnung der Pflegekräfte und die gestiegenen Kosten etwa für Lebensmittel oder Baumaßnahmen.
Einmal mehr zeigt sich, wie wichtig private Pflegevorsorge ist. Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Bruchteil der realen Kosten übernimmt, sollte jede und jeder mit einer privaten Pflegepolice dieses finanzielle Risiko entschärfen. Am besten so früh wie möglich, denn dann sind die Beiträge sehr gering; zudem steigt mit dem Alter die Wahrscheinlichkeit von Vorerkrankungen, die einen Versicherungsabschluss erschweren oder wesentlich verteuern können.