Mitte Mai hat der Bundesrat den Weg für die Zulassung elektrischer Tretroller auf Straßen und Radwegen frei gemacht. Bis zum 15. Juni 2019 müssen sich Fans der Eleketrokleinstfahrzeuge allerdings noch gedulden – erst dann soll die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und somit in Kraft treten. Bis dahin sind die Fahrzeuge nicht für den Gebrauch im Straßenverkehr zulässig! Erwartet wird eine Riesenwelle, denn mehr als jeder dritte erwachsene Deutsche liebäugelt mit der Anschaffung eines solchen bis zu 20 Stundenkilometer schnellen E-Scooters.
Neben einer Allgemeinen oder einer Einzel-Betriebserlaubnis braucht man für die Nutzung eine Haftpflichtversicherung, da man mit den Flitzern beträchtliche Personen- und Sachschäden verursachen kann. Die Police wird durch eine Plakette am Roller nachgewiesen. Die private Haftpflichtversicherung greift – im Gegensatz zu Schäden, die man mit dem Fahrrad oder Pedelec bewirkt – beim E-Scooter nicht, da es sich um ein Fahrzeug mit eigenem Antrieb handelt, also ein Kraftfahrzeug. Die ersten Kfz-Versicherer haben bereits Tarife für die Tretroller aufgelegt. Die Integration in eine vorhandene Kfz-Police ist nicht möglich, da es sich jeweils um ein eigenständiges Fahrzeug handelt. Kostenpunkt Fahrer über 23 ca. 30-40-€ jährlich, Fahrer unter 23 ca. 45-140-€ jährlich für Haftpflichtversicherung. Auch Teilkasko ist für entsprechenden Mehrbeitrag je nach Versicherung mitversicherbar. Allerdings gibt es Versicherer die keinerlei Teilkasko anbieten. Beim Kauf sollte tunlichst darauf geachtet werden, dass das Elektrokleinstfahrzeug mit Beleuchtung also Scheinwerfer + Schlusslicht + Rückstrahler, Klingel, seitliche Reflektoren und 2 voneinander unabhänige Bremsen ausgestattet ist und weiter mit einer Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis (EBE) ausgeliefert wird, wenn nicht, ist das Fahrzeug nicht versicherbar. Mindestalter 14 Jahre, kein Führerschein/Mopedprüfung notwendig. Es darf nicht auf Gehwegen gefahren werden. Außerorts darf nicht auf der Straße gefahren werden. Des Weiteren besteht keine Helmpflicht ist dennoch ratsam. Für Auto-Fahranfänger gilt auf E-Scooter im Übrigen die 0-Promille-Grenze, für alle anderen Fahrer greift wie beim Auto die 0,5 Promille-Grenze
Auch das Verletzungsrisiko der Fahrer ist enorm, wie erste Erfahrungen in anderen Ländern zeigen. Eine Unfallpolice für das Eigenrisiko empfiehlt sich daher ebenfalls.